Infos zum Nachtangeln

Das Ministerium für Ländlichen Raum hat die Landesfischereiverordnung (LFischVO) am 04. Februar bezüglich des
Nachtangelverbotes geändert.
Das bedeutet, dass das Nachtangelverbot in ganz Baden-Württemberg ab diesem Datum aufgehoben wurde.
Damit wurde der Fang aller Fischarten auch nachts erlaubt, unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße.
 
In Absprache mit unseren PG-Partner wurde einstimmig beschlossen, dass in allen Pachtgewässer keine Einschränkung des
Nachtangelverbotes auferlegt wird.
 
Das bedeutet, dass in all unseren Pachtgewässer das Nachtangelverbot ab dem 16.03.22 aufgehoben ist.
 
Wichtiger Hinweis:
Das Campen und Grillen an unseren Pachtgewässer ist verboten!